Das neue Berufsbildungsgesetz

 

Alle Auzubis und die, die es noch werden wollen, haben ab dem Jahr 2020 einen Grund zum Feiern.

Mit dem Jahr 2020 werden offiziell die vom Bundestag und der Bundesregierung beschlossenen Änderungen am Berufsbildungsgesetz eingeführt.

Wir erklären euch alle Änderungen und wer konkret davon profitiert.

 

Schritt für Schritt mehr Lohn für Auszubildende

Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) unterstützt die Bundesregierung die Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung. 

Nun wird von diesem Jahr an Schritt für Schritt das Mindestgehalt für Auszubildende erhöht. 

Wir im Jahr 2020 die Ausbildung beginnt hat ein Anrecht auf eine Mindeszvergütung von 515  Euro Brutto om Monat.

Im Jahr 2021 wird diese auf 550 Euro angehoben, 2022 auf 585 und 2023 abschließend auf 625 Euro. 

Erhöhungen ab dem Jahr 2024 orientieren sich an der durchschnittlichen Vergütung aller Azubis.

Das besagte Mindestgehalt gilt allerdings nur für die Azubis, die im jeweiligen Jahr ihre Ausbildung aufnehmen. Das Gehalt in höheren Jahrgängen soll für Azubis, die 2020 Ihre Ausbildung aufnehmen, ebenfalls ansteigen.

 

"Mit der Mindestvergütung setzen wir dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch besonders wichtig, wo Fachkräftenachwachs dringend gesucht wird. Mit jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden etwas mehr, da sie mit jedem Jahr lernen und damit mehr für den Betrieb leisten."

- Anja Lariczek, Bundesbildungsministerin

 

Neue Fortbildungsstufen

Für die Novellierung sind ebenfalls neue Forbildungsstufen eingeführt worden. Abschlüsse können so künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen.

Durch diesen Schritt soll eine gleichwertige Bildungsentwicklung im Vergleich zum Studium angedeutet werden. Letztere Bezeichnungen sind so auch international verständlich und tragen zur Mobilität und Flexibilität bei.

 

Flexibleres Arbeiten

Die Ausbildung in Teilzeit in nun für alle Azubis verfügbar. Ab sofort steht jedem frei, die Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Diese Änderung ist besonders attraktiv für viele, die eine Ausbildung aufgrund von privaten Stress bzw. Pflichten nicht in Anspruch nehmen konnten.


Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

Das geschieht durch vereinfachte Voraussetzung für die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei "gestuften" Ausbildungen, bei denen zweijährige Ausbildungsberufe in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen fortgesetzt werden. Es wird außerdem neue Möglichkeiten geben, Prüfungsleistungen bei aufeinader aufbauenden Ausbildungsberufen zu berücksichtigen.


Gleichstellung erwachsender mit jugendlichen Azubis

Die bisherigen Regelungen führen zu Unterschieden für jugendliche und erwachsende Auszubildende hinsichtlich der Freistellung und der Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten.

Das betrifft insbesondere Fragen der Rückkehrpflicht in den Betrieb an einem Berufsschultag sowie eines freien Arbeitstages vor der schriftlichen Abschlussprüfung.

Die BBiG-Novelle regelt nun gesetzlich die Gleichstellung erwachsener und jugendlicher Azubis.

 

Weitere Fragen und Antworten könnt ihr hier finden: https://www.bmbf.de/de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes-bbig-...

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